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APA - Programm

Zuschüsse zur Ausstattung am Arbeitsplatz für Fachkräfte aus Entwicklungsländern


World University Service

Faltblatt zum Ausdruck im PDF - Format

Rückkehr und Arbeitsplatzausstattung

Rückkehrende Hochschulabsolventen und Fachkräfte können an ihrem neuen Arbeitsplatz im Heimatland oft ihr in Deutschland erworbenes Wissen nicht optimal umsetzen, da es an einer ausreichenden Ausstattung mangelt. Um einen Beitrag zu ihrer erfolgreichen beruflichen Reintegration zu leisten, führt die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Zusammenarbeit mit World University Service (WUS) das APA-Programm "Zuschüsse zur Ausstattung am Arbeitsplatz für Fachkräfte aus Entwicklungsländern" durch.

Was kann gefördert werden?

Ein entwicklungspolitisch bedeutsamer Arbeitsplatz in einem Entwicklungsland kann mit einer Arbeitsplatzausstattung einmalig bis zu einem Wert von 10.000 € gefördert werden. Die Finanzierung der Arbeitsplatzausstattung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Es werden die Kosten übernommen für

Die Ausstattung geht in das Eigentum des Arbeitgebers über und steht dem Rückkehrer für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung.

Was ist ein entwicklungspolitisch bedeutsamer Arbeitsplatz?

Der Arbeitsplatz muss für die Entwicklung des jeweiligen Landes von Bedeutung sein. Entwicklungspolitisch relevant sind z.B. Arbeitsplätze in den Sektoren

in öffentlichen Verwaltungen, Privatunternehmen und sozialen Einrichtungen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Fachkräfte aus Entwicklungsländern,

Bei wem wird die Förderung beantragt?

Die Förderung wird beim World University Service (WUS) beantragt. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Antragsunterlagen (Download)

Wie kommt die Ausstattung zum Arbeitsplatz

Nach Einholung einer Stellungnahme der deutschen Vertretung im Entwicklungsland und positiver Entscheidung über den Antrag durch den WUS und die ZAV wird WUS unter Nutzung der eingeholten Kostenvoranschläge die bewilligte Ausstattung beschaffen und den Versand zum Arbeitgeber im Entwicklungsland organisieren.

Was passiert nach Erhalt der Ausstattung?

Arbeitgeber und Rückkehrer bestätigen, dass sie die Ausstattung erhalten haben. Darüber hinaus muss nach jeweils 12 und 24 Monaten nachgewiesen werden, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht und über die Erfahrungen mit der Ausstattung berichtet werden.


World University Service

Im Rahmen des APA-Programms führt der WUS im Auftrag der ZAV die Beratung bei der Antragstellung und der technischen Abwicklung des Programms durch und berät im Auftrag der ZAV rückkehrinteressierte Fach- und Führungskräfte aus Afrika, Asien und Lateinamerika.

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)

Postfach 17 05 52
D - 60079 Frankfurt am Main
Barckhausstraße 16
D - 60325 Frankfurt am Main

Telefon: (+49) 69-719121-93
Fax: (+49) 69-719121-81
Email:
frankfurt-zav.reintegration@arbeitsamt.de 
Internet: http://www.zav-reintegration.de 
(Die elektronische Stellenvermittlung weltweit der ZAV für Fachkräfte aus Lateinamerika, Afrika und Asien)

World University Service (WUS)
Deutsches Komitee e.V.
Goebenstraße 35
D - 65195 Wiesbaden
Telefon: (+49) 611-9446051
Fax: (+49) 611-446489
Email:
apa@wusgermany.de 
Internet: http://www.wusgermany.de


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aktueller Stand: 20. August  2003