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Programm zur Förderung der Rückkehr und beruflichen Eingliederung von Ausbildungsabsolventen und Arbeitnehmern aus Entwicklungsländern (EF)

Zielgruppe

Es werden Staatsangehörige aus Entwicklungsländern gefördert, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung haben und hier aus- oder fortgebildet worden sind (in der Regel mindestens 2 Jahre) oder als Arbeitnehmer eine mehrjährige Arbeits- bzw. Berufserfahrung erworben haben.

Vollstipendiaten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, können nicht in das Reintegrationsprogramm aufgenommen werden. Stipendiaten mit Teilförderung bedürfen der Einzelfallentscheidung.

Fördermöglichkeiten

Es können Zuschüsse zu den Rückreise- und Transportkosten sowie ein monatlicher Einarbeitungszuschuß für die Dauer von maximal 12 Monaten gezahlt werden.

Leistungen

Die Leistungen (Rückreisekosten, sowie Transportkosten) werden sowohl für den/die Antragsteller(in), dessen/deren Ehegatte und die Kinder bis zu einem Höchstsatz als Zuschuß bezahlt.

Darüber hinaus wird ein einmaliger Einarbeitungszuschuß für max. 12 Monate gewährt; dieser ist abhängig vom Ausbildungsgrad und dem Zielland des Antragstellers.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerber stellen vor der Ausreise einen schriftlichen Antrag an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) oder an die von ihr beauftragten Organisationen wie

Über den Antrag wird erst entschieden, wenn alle nachfolgend genannten Unterlagen bei der ZAV vollständig vorliegen.

Bewerbungsunterlagen

Besondere Hinweise

Der Antrag sollte rechtzeitig, d.h. nach Möglichkeit mindestens 3 Monate vor der geplanten Rückreise, gestellt werden.

Eine Rückkehrverpflichtung ist mit der Antragstellung nicht verbunden.

Der Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden, wenn die Umstände des Antragstellenden sich verändert haben. Gegebenenfalls schon erhaltene Mittel sind dann zurückzuzahlen.

Wird die Förderung in Anspruch genommen, muß die endgültige Ausreise nachgewiesen werden.

Bei der hohen Zahl von Anträgen und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln muß unter den Antragstellern eine Auswahl durchgeführt werden. Dies geschieht im Rahmen des Ermessens nach entwicklungspolitischen Kriterien. Diese Kriterien sind u.a.:

Bewerber, die ihr Studium in Deutschland nicht erfolgreich beendet bzw. abgebrochen haben, können sich unter der Voraussetzung um eine Förderung bemühen, daß sie mindestens den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums (in der Regel Vordiplom) und die Fortsetzung ihrer Ausbildung in ihrem Heimatland (Weiterführung des Studiums an einer Hochschule / Fachhochschule oder in einer betrieblichen Ausbildung) nachweisen können.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Mittel zur Förderung werden befristet bewilligt. Nur in begründeten Fällen kann auf Antrag der Bewilligungszeitraum verändert werden.

Ist der Antrag aufgrund der begrenzten Mittel zunächst abgelehnt worden, kann nochmals ein Antrag gestellt werden, wenn der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat.

Die Förderleistungen können auch ins Entwicklungsland oder auf das Konto eines Bevollmächtigten überwiesen werden.

Sofern es sich bei den Antragstellenden um Fachleute handelt, die bereits einen Arbeitsvertrag für einen entwicklungspolitisch bedeutsamen Arbeitsplatz nach ihrer Rückkehr haben, können auch Zuschüsse zur Ausstattung am Arbeitsplatz beantragt werden.

Die Inanspruchnahme einer Forderung durch das EF-Programm schließt nicht aus, daß bei Vorliegen der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen später auch ein Antrag auf die Gewährung von Existenzgründungszuschüssen und ggf. Existenzgründungsdarlehen für eine selbständige Unternehmertätigkeit gestellt wird.

Durchführung

 

Das EF-Programm wird von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Für die Bearbeitung bestimmter Ländergruppen sind Durchführungsorganisationen einbezogen.

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Barckhausstraße 16
D-60325 Frankfurt/Main
oder Postfach 17 05 52
D-60079 Frankfurt/Main
Telefon: (+49) 69-719121-93
Fax: (+49) 69-719121-81
Email:
frankfurt-zav.reintegration@arbeitsamt.de 
Homepage: http://www.zav-reintegration.de 
(Die elektronische Stellenvermittlung weltweit der ZAV für Fachkräfte aus Lateinamerika, Afrika und Asien)