Programm zur
Förderung der Rückkehr und beruflichen Eingliederung von Ausbildungsabsolventen und
Arbeitnehmern aus Entwicklungsländern (EF)
Es werden Staatsangehörige
aus Entwicklungsländern gefördert, die in der Bundesrepublik Deutschland eine
Aufenthaltsgenehmigung haben und hier aus- oder fortgebildet worden sind (in der Regel
mindestens 2 Jahre) oder als Arbeitnehmer eine mehrjährige Arbeits- bzw. Berufserfahrung
erworben haben.
Vollstipendiaten, die mit
öffentlichen Mitteln gefördert wurden, können nicht in das Reintegrationsprogramm
aufgenommen werden. Stipendiaten mit Teilförderung bedürfen der Einzelfallentscheidung.
Es können Zuschüsse zu den
Rückreise- und Transportkosten sowie ein monatlicher Einarbeitungszuschuß für die Dauer
von maximal 12 Monaten gezahlt werden.
Die Leistungen
(Rückreisekosten, sowie Transportkosten) werden sowohl für den/die Antragsteller(in),
dessen/deren Ehegatte und die Kinder bis zu einem Höchstsatz als Zuschuß bezahlt.
Darüber hinaus wird ein
einmaliger Einarbeitungszuschuß für max. 12 Monate gewährt; dieser ist abhängig vom
Ausbildungsgrad und dem Zielland des Antragstellers.
Die Bewerber stellen vor der
Ausreise einen schriftlichen Antrag an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
oder an die von ihr beauftragten Organisationen wie
Über den Antrag wird erst
entschieden, wenn alle nachfolgend genannten Unterlagen bei der ZAV vollständig
vorliegen.
Bewerbungsunterlagen
Der Antrag sollte
rechtzeitig, d.h. nach Möglichkeit mindestens 3 Monate vor der geplanten Rückreise,
gestellt werden.
Eine Rückkehrverpflichtung
ist mit der Antragstellung nicht verbunden.
Der Antrag kann jederzeit
zurückgezogen werden, wenn die Umstände des Antragstellenden sich verändert haben.
Gegebenenfalls schon erhaltene Mittel sind dann zurückzuzahlen.
Wird die Förderung in
Anspruch genommen, muß die endgültige Ausreise nachgewiesen werden.
Bei der hohen Zahl von
Anträgen und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln muß unter den
Antragstellern eine Auswahl durchgeführt werden. Dies geschieht im Rahmen des Ermessens
nach entwicklungspolitischen Kriterien. Diese Kriterien sind u.a.:
Bewerber, die ihr Studium in
Deutschland nicht erfolgreich beendet bzw. abgebrochen haben, können sich unter der
Voraussetzung um eine Förderung bemühen, daß sie mindestens den erfolgreichen Abschluß
des Grundstudiums (in der Regel Vordiplom) und die Fortsetzung ihrer Ausbildung in ihrem
Heimatland (Weiterführung des Studiums an einer Hochschule / Fachhochschule oder in einer
betrieblichen Ausbildung) nachweisen können.
Ein Rechtsanspruch auf
Förderung besteht nicht.
Die Mittel zur Förderung
werden befristet bewilligt. Nur in begründeten Fällen kann auf Antrag der
Bewilligungszeitraum verändert werden.
Ist der Antrag aufgrund der
begrenzten Mittel zunächst abgelehnt worden, kann nochmals ein Antrag gestellt werden,
wenn der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat.
Die Förderleistungen
können auch ins Entwicklungsland oder auf das Konto eines Bevollmächtigten überwiesen
werden.
Sofern es sich bei den
Antragstellenden um Fachleute handelt, die bereits einen Arbeitsvertrag für einen
entwicklungspolitisch bedeutsamen Arbeitsplatz nach ihrer Rückkehr haben, können auch
Zuschüsse zur Ausstattung am Arbeitsplatz beantragt werden.
Die Inanspruchnahme einer
Forderung durch das EF-Programm schließt nicht aus, daß bei Vorliegen der erforderlichen
fachlichen Voraussetzungen später auch ein Antrag auf die Gewährung von
Existenzgründungszuschüssen und ggf. Existenzgründungsdarlehen für eine selbständige
Unternehmertätigkeit gestellt wird.
Das EF-Programm wird von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Für die Bearbeitung bestimmter Ländergruppen sind Durchführungsorganisationen einbezogen.
Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung (ZAV)
Barckhausstraße 16
D-60325 Frankfurt/Main
oder Postfach 17 05 52
D-60079 Frankfurt/Main
Telefon: (+49) 69-719121-93
Fax: (+49) 69-719121-81
Email: frankfurt-zav.reintegration@arbeitsamt.de
Homepage: http://www.zav-reintegration.de
(Die elektronische
Stellenvermittlung weltweit der ZAV für Fachkräfte aus Lateinamerika, Afrika und Asien)