Nach oben ] APA-Programm ] Homologaciones ] Nachkontaktprogramm ] [ Einzelförderung ]


Programm zur Förderung der Rückkehr und beruflichen Eingliederung von Ausbildungsabsolventen und Arbeitnehmern aus Entwicklungsländern

Zielgruppe

Es werden Staatsangehörige aus Entwicklungs- und Transformländern gefördert, die in der Bundesrepublik einen nach den Richtlinien zur Programmdurchführung erlaubten Aufenthalt in Deutschland haben, in einem OECD-Land aus- oder fortgebildet wurden und/oder als Arbeitnehmer über mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in ihrem erlernten Beruf, verfügen. Diese Fachkräfte sollen vorrangig in entwicklungspolitisch wichtigen Bereichen tätig werden.

Fördermöglichkeiten

Die Fachkräfte erhalten in der Regel Zuschüsse zu den Reise- und Transportkosten sowie für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten zum ortsüblichen Gehalt des einheimischen Arbeitgebers einen Gehaltszuschuss. Die Förderdauer ist abhängig von der entwicklungspolitischen Bedeutsamkeit der ausgeübten Tätigkeit. Die Höhe des Gehaltszuschusses richtet sich nach Land, Berufserfahrung und Qualifikation.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerber stellen vor Ausreise einen schriftlichen Antrag an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV). Dieser Antrag kann auch über die Partnerorganisationen WUS und AGEF beziehungsweise im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft CIM eingereicht werden.

Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle nachfolgend genannten Unterlagen eingereicht sind. Daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig vor Ausreise zu stellen, im Idealfall drei Monate vor dem geplanten Ausreisedatum.

Bewerbungsunterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular der ZAV
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die Aus- oder Fortbildung bzw. über die Dauer der Arbeitnehmertätigkeit  (Diplom- oder Promotionsurkunde, Arbeitszeugnisse)
  • Beglaubigte Fotokopie des gültigen Passes mit Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • aktuelle Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • für den zukünftigen Arbeitsplatz im Heimatland oder einem anderen Entwicklungsland: Einstellungszusage des Arbeitgebers im Entwicklungsland (Original in deutscher, englischer oder französischer Sprache oder beglaubigte Übersetzung mit Angaben zum Anfangstermin, der vorgesehenen Tätigkeit im Betrieb und zur Höhe des monatlichen Bruttogehaltes in der Landeswährung oder im EURO-Gegenwert)
    Diese Bescheinigung kann ggf. auch bis zu 6 Monate nach der Rückkehr eingereicht werden. In diesem Fall befindet die ZAV erneut über den Antrag.
  • falls zutreffend: die Heiratsurkunde (ggf. in beglaubigter Übersetzung), Aufenthaltsgenehmigung des Ehepartners sowie die Anmeldebestätigung der Meldebehörde für den Ehepartner
    falls zutreffend: die Geburtsurkunde der Kinder (ggf. in beglaubigter Übersetzung), die Anmeldebestätigung der Meldebehörde für die Kinder und deren Aufenthaltsgenehmigung
  • falls zutreffend: eine Kopie des Stipendienvertrages, eine Bescheinigung des Stipendiengebers über ggf. noch bestehende Ansprüche auf Flugkosten- und/oder Gepäckkostenzuschüsse oder andere Leistungen (Falls der Ehepartner Stipendiat war oder ist, sind die entsprechenden o.g. Bescheinigungen dafür beizufügen.)

Besondere Hinweise

Bei der hohen Zahl von Anträgen und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln muss unter den Antragstellern eine Auswahl durchgeführt werden. Dies geschieht im Rahmen des Ermessens nach entwicklungspolitischen Kriterien. Diese Kriterien sind u.a.:

  • Bevorzugt gefördert werden einerseits Rückkehrer in die Schwerpunkt- bzw. Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
  • Bevorzugt gefördert werden diejenigen Antragsteller, die bereits eine Einstellungszusage haben.
  • Bevorzugt gefördert werden diejenigen Antragsteller, die in einem entwicklungspolitisch wichtigen Sektor arbeiten werden (z.B. Umwelt, Gesundheit, Bildung, Wirtschaftsförderung usw.).
  • Bevorzugt gefördert werden diejenigen Antragsteller, die über ein hohes Qualifikationsniveau und über Berufserfahrung verfügen.
  • Alle geförderten Programmteilnehmer sind verpflichtet, jeweils nach sechs Monaten während der Gesamtdauer der Förderung einen Tätigkeitsbericht an die ZAV zu übersenden. Dieser ist Grundlage für die Fortsetzung der Förderung.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel zur Förderung werden befristet bewilligt.

Ist der Antrag aufgrund der begrenzten Mittel zunächst abgelehnt worden, kann nochmals ein Antrag gestellt werden, wenn der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat.

Die Förderleistungen können auch ins Entwicklungsland oder auf das Konto eines Bevollmächtigten überwiesen werden.

Sofern es sich bei den Antragstellenden um Fachleute handelt, die bereits einen Arbeitsvertrag für einen entwicklungspolitisch bedeutsamen Arbeitsplatz nach ihrer Rückkehr haben, können auch Zuschüsse zur Ausstattung am Arbeitsplatz beantragt werden.

Die Inanspruchnahme einer Forderung durch das Rückkehrerprogramm schließt nicht aus, dass bei Vorliegen der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen später auch ein Antrag auf die Gewährung von  Existenzgründungsdarlehen für eine selbständige Unternehmertätigkeit gestellt wird.

Um die Nachhaltigkeit der Programme sicherzustellen ist die Inanspruchnahme der Förderleistungen verbunden mit der Verpflichtung, sich  um eine dauerhafte Integration im Heimatland zu bemühen.

Bestellkarte für einen Antrag zur Reintegrationsförderung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)

Durchführung

Das EF-Programm wird von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Für die Bearbeitung bestimmter Ländergruppen sind Durchführungsorganisationen einbezogen.

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Mendelssohnstrasse 75-77
D-60325 Frankfurt/Main
Telefon: (+49) 69-719121-93
Fax: (+49) 69-719121-81
Email:
frankfurt-zav.reintegration@arbeitsamt.de 
Homepage: http://www.zav-reintegration.de 
(Die elektronische Stellenvermittlung weltweit der ZAV für Fachkräfte aus Lateinamerika, Afrika und Asien)