|
Es werden Staatsangehörige aus
Entwicklungs- und Transformländern gefördert, die in der
Bundesrepublik einen nach den Richtlinien zur Programmdurchführung
erlaubten Aufenthalt in Deutschland haben, in einem OECD-Land aus- oder
fortgebildet wurden und/oder als Arbeitnehmer über mehrjährige
Berufserfahrung, vorzugsweise in ihrem erlernten Beruf, verfügen. Diese
Fachkräfte sollen vorrangig in entwicklungspolitisch wichtigen
Bereichen tätig werden. Die Fachkräfte erhalten in der
Regel Zuschüsse zu den Reise- und Transportkosten sowie für einen
Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten zum ortsüblichen Gehalt des
einheimischen Arbeitgebers einen Gehaltszuschuss. Die Förderdauer ist
abhängig von der entwicklungspolitischen Bedeutsamkeit der ausgeübten
Tätigkeit. Die Höhe des Gehaltszuschusses richtet sich nach Land,
Berufserfahrung und Qualifikation. Die Bewerber
stellen vor Ausreise einen schriftlichen Antrag an die Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung (ZAV). Dieser Antrag kann auch über die
Partnerorganisationen WUS
und AGEF
beziehungsweise im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft CIM
eingereicht werden. Über den Antrag kann erst
entschieden werden, wenn alle nachfolgend genannten Unterlagen
eingereicht sind. Daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig vor
Ausreise zu stellen, im Idealfall drei Monate vor dem geplanten
Ausreisedatum. Bewerbungsunterlagen Bei der hohen Zahl von Anträgen und
den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln muss unter
den Antragstellern eine Auswahl durchgeführt werden. Dies geschieht im
Rahmen des Ermessens nach entwicklungspolitischen Kriterien. Diese
Kriterien sind u.a.: Ein Rechtsanspruch
auf Förderung besteht nicht. Die Mittel zur Förderung werden befristet
bewilligt. Ist der Antrag
aufgrund der begrenzten Mittel zunächst abgelehnt worden, kann nochmals
ein Antrag gestellt werden, wenn der Antragsteller eine
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat. Die Förderleistungen
können auch ins Entwicklungsland oder auf das Konto eines Bevollmächtigten
überwiesen werden. Sofern es sich bei
den Antragstellenden um Fachleute handelt, die bereits einen
Arbeitsvertrag für einen entwicklungspolitisch bedeutsamen Arbeitsplatz
nach ihrer Rückkehr haben, können auch Zuschüsse zur Ausstattung am
Arbeitsplatz beantragt werden. Die
Inanspruchnahme einer Forderung durch das Rückkehrerprogramm schließt
nicht aus, dass bei Vorliegen der erforderlichen fachlichen
Voraussetzungen später auch ein Antrag auf die Gewährung von
Existenzgründungsdarlehen für eine selbständige Unternehmertätigkeit
gestellt wird. Um die Nachhaltigkeit der Programme
sicherzustellen ist die Inanspruchnahme der Förderleistungen verbunden
mit der Verpflichtung, sich um eine dauerhafte Integration im
Heimatland zu bemühen. |
Das EF-Programm wird von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Für die Bearbeitung bestimmter Ländergruppen sind Durchführungsorganisationen einbezogen.
Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung (ZAV)
Mendelssohnstrasse 75-77
D-60325 Frankfurt/Main
Telefon: (+49) 69-719121-93
Fax: (+49) 69-719121-81
Email: frankfurt-zav.reintegration@arbeitsamt.de
Homepage: http://www.zav-reintegration.de
(Die elektronische
Stellenvermittlung weltweit der ZAV für Fachkräfte aus Lateinamerika, Afrika und Asien)