Programm zur
Förderung der Wirtschaft durch Zuschüsse an zurückkehrende Fach- und Führungskräfte
(RF)
Im Rahmen dieses
Programms werden in Deutschland lebende Fach- und Führungskräfte für
entwicklungspolitisch wichtige Stellen in ihre Herkunftsländer an Institutionen auf deren
Antrag vermittelt.
Es werden
Staatsangehörige aus Entwicklungsländern gefördert, die in Deutschland ihren erlaubten
Aufenthalt haben und hier in ihrem Beruf eine mehrjährige (mindestens 2 Jahre) praktische
Berufserfahrung als Fach- und Führungskraft in dem Bereich aufweisen, in dem sie dann
auch im Rückkehrland tätig werden müssen.
Die fachliche Eignung
ist durch Ausbildungsabschlüsse oder die erfolgreiche Teilnahme an beruflichen Aus- und
Weiterbildungsgängen nachzuweisen. Das Qualifikationsniveau muß oberhalb des
Facharbeiterniveaus liegen.
Fachkräfte werden
vorrangig in entwicklungspolitisch wichtige Bereiche vermittelt, wie gewerbliche
Berufsausbildung, wirtschaftliche und soziale Infrastruktur, Privatwirtschaft,
Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Energieversorgung sowie Fortbildung in den
genannten Sektoren.
Die Fachkräfte
schließen einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber in ihrem Heimatland ab. Sie sind
diesem als dessen Angestellte fachlich und arbeitsrechtlich verantwortlich.
Die Fachkräfte
erhalten in der Regel über einen Zeitraum von 2 Jahren zum ortsüblichen Gehalt des
einheimischen Arbeitgebers einen Gehaltszuschuß, Zuschüsse zu den Reise- und
Transportkosten, einen Wiedereingliederungszuschuß sowie sonstige Nebenleistungen.
Anträge sind an die
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) zu stellen. Bei Interesse an einer
Beschäftigung einer aus Deutschland zurückkehrenden Fachkraft können sich staatliche
und halbstaatliche Einrichtungen, regionale Organisationen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit und privatwirtschaftliche Unternehmen in einem Entwicklungsland direkt mit
der ZAV oder der deutschen Botschaft in ihrem Land in Verbindung setzen.
Rückkehrinteressierte
sollten ein Bewerbungsformular bei der ZAV anfordern und sich nach den aktuellen
Bedingungen erkundigen, da sich das Programm z.Zt. in Überarbeitung befindet.
Rückkehrinteressierte, die die Voraussetzungen erfüllen, können dann ihre
Bewerbungsunterlagen an die ZAV senden. Die Bewerbungsunterlagen müssen u.a. einen
aussagekräftigen tabellarischen Lebenslauf sowie die Kopien von Ausbildungsabschlüssen,
Arbeitszeugnissen und Aufenthaltsnachweisen umfassen.
Das RF-Programm wird von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Rahmen ihrer Arbeitsgemeinschaft Centrum für Internationale Migration und Entwicklung (CIM) aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt.